Strenger München GmbH

Am Klosteracker

Neubau von 34 Doppelhäusern

  • Effizienzhaus 55
  • Schlüsselfertig

Projektdetails

  • Am Klosteracker 23, 85250 Altomünster
  • Doppelhaushälfte, Haus
  • 499.000 € - 624.000 €
  • 5 - 6 Zimmer
  • 110 - 138 m2
  • Ab sofort
  • 34
  • Gehoben
  • 23482

Merkmale

  • Bodengleiche Dusche
  • Carport
  • Fußbodenheizung
  • Gartenanteil
  • Gäste-WC
  • Laminatboden
  • Offene Küche
  • PKW-Stellplätze
  • Photovoltaikanlage
  • Terrasse
  • Wärmepumpe

Lage

Weitere Infos

1. BA fertiggestellt / 2. BA Sommer 2025


Baustellenberatung
Samstag von 10:00 – 11:00 Uhr

Exposé/Preisliste anfordern
Pflichtfelder *

Wir behandeln deine Daten vertraulich. Mit dem Absenden erklärst du dich mit der Verarbeitung deiner Anfrage gemäß unserer Datenschutzerklärung und AGB für Verbraucher:innen einverstanden.

Projektbeschreibung

Bild Neubau Häuser Am Klosteracker Altomünster

Altomünster bei München

Baubeginn 2. BA erfolgt

Traumlage direkt am Feldrand

Im Neubaugebiet Am Klosteracker im idyllisch gelegenen Altomünster bauen wir für Sie 17 familiäre, massiv gebaute Doppelhäuser. Genießen Sie modernes Wohnen durch unsere durchdachten Grundrisse in den Haustypen „Swing“ und „Jazz“.

Projekthighlights

  • Naturnahes Doppelhaus – städtischer Komfort: Fußbodenheizung, voll ausgestattetes Designbad, 2 Außenstellplätze inkl. Carport, buchbares Möbelkonzept, Kellerraum inkludiert
  • Nachhaltiges Energiekonzept: KfW55-Standard, Wärmepumpe und Photovoltaik, E-Mobilität am Stellplatz, kontrollierte Wohnraumlüftung
  • Tolle Lage mit guter Anbindung: Schulen, Kindergärten, Nahversorgung, Bahnhof mit S-Bahn-Anschluss fußläufig, Augsburg und München in ca. 35 Minuten erreichbar
  • Abschreibung: Bis zu 5 % auf Neubauten

Genießen Sie schon bald in Ihrem großzügigen Garten die Aussicht ins Grüne. Hier ist Entspannung garantiert. Dank des nachhaltigen Energiekonzepts mit Photovoltaik und Wärmepumpe sowie Vorrichtungen für E-Mobilität profitieren Sie von niedrigen Energiepreisen und schonen zugleich die Umwelt.

Ihr neues Zuhause eignet sich perfekt für modernes Arbeiten im Home Office. Es erwartet Sie eine hervorragende Infrastruktur, schnelles Internet und für Ihre Bürotage eine ideale Anbindung an die Autobahn. Jedes unserer Neubauhäuser verfügt über zwei Außenstellplätze direkt vor der Haustüre, darunter ein Stellplatz mit stilvollem Carport, für den ganz besonderen Komfort.

Hallo Zuhause

Haustyp JAZZ

Mit dem Jazz freuen Sie sich jeden Tag aufs nach Hause kommen. Die 5 Zimmer der clever designten Häuser richten Sie ganz nach Ihren Vorstellungen ein – mit einem zweiten Kinderzimmer, Homeoffice oder Fitnessraum bringen Sie Leben ins Haus.

Noch mehr Design bekommen Sie mit unserem Möbelkonzept, das von Innenarchitekten exakt passend zum Haus entworfen wurde.

Bild Neubau Häuser Am Klosteracker Altomünster

Auf den Punkt gebracht:

  • Offener Wohn-Essbereich im Erdgeschoss
  • Garten mit Terrasse
  • Dachgeschoss mit Galerie (oder wahlweise als geschlossenes Zimmer, z.B. 2. Kind oder Elternschlafzimmer), Hobbyraum und Abstellraum
  • Voll ausgestattetes, möbliertes und beleuchtetes Designbad mit Dusche und Badewanne
  • Gäste-WC im EG
  • Stellplatz/-plätze, auf Wunsch ausgestattet mit Wallbox
  • Nachhaltige Energieversorgung
  • Fußbodenheizung und Wohnraumlüftung
  • Hauseigener Keller oder Kellerabteil
Virtueller Rundgang

Haustyp SWING mit Satteldach

Mit dem Swing wird Ihr Wohntraum wahr. 6 Zimmer bieten viel Platz für Ihre ganze Familie. Zusätzlich zu den 2-3 Kinderzimmern ist sogar für das Homeoffice noch genug Raum. Und jetzt stellen Sie sich vor, wie Sie nach getaner Arbeit gemeinsam im Garten entspannen.

Buchen Sie einfach unser Möbel-Designkonzept dazu, wenn Sie Lust auf passgenau designte Einbaumöbel haben.

Bild Neubau Häuser Am Klosteracker Altomünster

Auf den Punkt gebracht:

  • Offenes lichtdurchflutetes Erdgeschoss mit Wohn- und Essbereich
  • Schöner Garten mit Terrasse
  • Dachgeschoss mit Galerie
  • Voll ausgestattetes und möbliertes Designbad mit Tageslicht
  • Stellplatz/-plätze, auf Wunsch mit Wallbox
  • Gäste-WC im EG
  • Nachhaltige Energieversorgung
  • Fußbodenheizung und Wohnraumlüftung
  • Hauseigener Keller oder Kellerabteil
  • Hauswirtschaftsraum im EG
Virtueller Rundgang
Bild Neubau Häuser Am Klosteracker Altomünster

Erbbaurecht

So funktioniert das Erbbaurecht

Die Grundstücke beim Projekt in Altomünster werden im Erbbaurecht vergeben.

Unter einem Erbbaurecht versteht man das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und für einen fest bestimmten Zeitraum zu belassen. Als Gegenleistung für die Überlassung des Grundstücks erhält der Grundstückseigentümer ein Entgelt – den Erbbauzins.

Anders ausgedrückt: Der Erbbaurechtsnehmer leiht sich vom Grundstückseigentümer für einen sehr langen Zeitraum ein Grundstück, um darauf ein Gebäude zu errichten.

Vorteile des Erbbaurechts auf einen Blick:

  • Das Grundstück muss nicht gekauft und somit auch nicht finanziert werden
  • Freie Entscheidung über die Nutzung des Gebäudes (Eigennutzer statt Mieter)
  • Erbbaurecht kann veräußert und vererbt werden

Wir beantworten alle Fragen zum Erbbaurecht

  • Wer ist Grundstückseigentümer/Erbbaurechtsgeber?
    Grundstückseigentümer und somit Erbbaurechtsgeber bei unserem Projekt in Altomünster ist die Erzdiözese München und Freising. Diese ist somit Ihr Vertragspartner während der Laufzeit des Erbbaurechts. Auf der Homepage der Erzdiözese erhalten Sie weitere Informationen (www.erzbistum-muenchen.de).
  • Welche Laufzeit hat der Erbbaurechtsvertrag?
    Beim Projekt in Altomünster wurde die Laufzeit des Erbbaurechts mit 75 Jahren vereinbart
  • Was ist der Erbbauzins?
    Der Erbbauzins ist der Betrag, den der Erbbaurechtsnehmer an den Erbbaurechtsgeber für die Nutzung des Grundstücks bezahlt. Dieser wird im Erbbaurechtsvertrag vereinbart. Auf Grund der langen Vertragslaufzeit wird in der Regel im Erbbaurechtsvertrag eine Wertsicherung des Erbbauzinses (als Ausgleich zur Geldentwertung – Kaufkraftausgleich) vereinbart.
  • Kann man den Zahlungsrhythmus verändern?
    Üblicherweise ist der Erbbauzins jährlich im Voraus zu leisten. In der Regel stimmt der Erbbaurechtsgeber einer Umstellung auf monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlungsweise zu, wobei hier jede Anfrage individuell geprüft wird.
  • Wer ist für Versicherung und Verkehrssicherungspflicht verantwortlich?
    Für die Versicherungen eines Gebäudes sowie für die Verkehrssicherungspflicht ist der Erbbaurechtsnehmer verantwortlich. Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist der jeweilige individuell vereinbarte Erbbaurechtsvertrag mit seinen Regelungen maßgeblich.
  • Was ist bei baulichen Veränderungen zu beachten?
    Bauliche Veränderungen (z.B. Flächenerweiterung) und Abweichungen vom Vertragszweck (z.B. Nutzungsänderung) erfordern in der Regel eine vorherige Zustimmung durch den Erbbaurechtsgeber. Im Vorfeld ist daher ein Eingabeplan für die vorgesehenen baulichen Veränderungen beim Grundstückseigentümer einzureichen.
  • Kann ein Erbbaurecht verkauft oder vererbt werden?
    Ja. Als sogenanntes grundstücksgleiches Recht kann der Erbbaurechtsnehmer das Erbbaurecht sowohl verkaufen als auch vererben oder verschenken.
  • Kann ein Erbbaurecht vorzeitig verlängert werden?
    Eine vorzeitige Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen wird individuell vom Erbbaurechtsgeber geprüft.
  • Was geschieht, wenn ein Erbbaurechtsvertrag zeitlich abläuft?
    Mit Zeitablauf des Erbbaurechts geht das Bauwerk in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Dieser hat an den Erbbaurechtsnehmer grundsätzlich eine Entschädigung für das Bauwerk zu leisten. Eine vorzeitige Rücknahme des Erbbaurechts ist in der Regel nicht möglich.
  • Kann das Erbbaurecht mit einer Grundschuld belastet werden?
    Ja. Im Rahmen eines Verkaufs des Erbbaurechts stimmt die Erzdiözese München und Freising in der Regel einer Gesamtbelastung des Erbbaurechts bis zu 100% der Kaufpreissumme zu. Soll eine Belastung des Erbbaurechtes nicht im Zusammenhang einer Veräußerung erfolgen, wird die Zustimmung in der Regel erteilt, soweit die Belastungen mit den gesetzlichen Vorgaben und dem geltenden Recht vereinbar sind.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen zum Bauvorhaben sind ein redaktioneller Beitrag der neubau kompass AG. Er dient ausschließlich Informationszwecken und stellt kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Die angebotenen Inhalte werden von der neubau kompass AG nach § 2 TMG veröffentlicht und kontrolliert. Informationen zu einer etwaigen Provisionspflicht sind beim Anbieter zu erfragen. Alle Angaben, insbesondere zu Preisen, Wohnflächen, Ausstattung und Bezugsfertigkeit sind ohne Gewähr. Irrtum vorbehalten.